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Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe für die Marktgemeinde Schwarzenbach
In Kraft getreten: 1. Jänner 2024
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.