GIS
Jede Änderung hinsichtlich Rundfunkempfangseinrichtungen (Geräte, mit denen Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen werden können) ist in Österreich meldepflichtig.
Wenn Ihre Rundfunkempfangseinrichtungen bereits gemeldet sind, genügt es, eine Änderungsmeldung bezüglich des Adresswechsels zu machen. Wenn Sie ins Ausland oder in einen Haushalt ziehen, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden, bzw. nach dem Umzug keine Empfangsgeräte haben, können Sie sich von der Gebührenpflicht abmelden. Andernfalls ist eine Anmeldung erforderlich.
ACHTUNG
Wer als Rundfunkteilnehmerin/Rundfunkteilnehmer keine oder eine unrichtige
bzw. unvollständige Meldung abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann bestraft werden.
HINWEIS
Autoradios müssen nicht gemeldet werden – sie sind gebührenbefreit.
Für Privathaushalte werden die Rundfunkgebühren pro Standort, nicht pro Empfangsgerät berechnet (mehrere Geräte an einem Standort kosten nicht extra).
Voraussetzungen
Der Besitz einer betriebsbereiten Rundfunkempfangseinrichtung (z.B. TV-Gerät, Radio, rundfunktaugliche Computer).
Fristen
Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort aufgestellt wird, und muss unverzüglich gemeldet werden.
Die Rundfunkgebührenpflicht endet frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt – wenn Sie beispielsweise Ihren Rundfunkstandort in der Mitte eines Monats abmelden, müssen die Gebühren noch für den gesamten Monat bezahlt werden.
Zuständige Stelle
Die GIS (Gebühren Info Service GesmbH)
Verfahrensablauf
Um eine An- oder Abmeldung der Rundfunkgebühren durchzuführen, müssen Sie das jeweilige Formular ausfüllen und an die GIS schicken. Sie können dies auch online erledigen.
Die gedruckten Formulare zur An-, Ab- oder Änderungsmeldung der Rundfunkgebühren erhalten Sie direkt bei der GIS in Ihrer Nähe, in den Gemeindeämtern, in den magistratischen Bezirksämtern der Stadt Wien, bei den Wiener Bürgerdienst-Bezirksstellen und den Raiffeisenbanken.
Wenn Sie nur eine Änderungsmeldung bekannt geben wollen, können Sie das
online, telefonisch, per Post, per Fax oder per
E-Mail tun. Sie müssen dazu lediglich Ihre Kundenummer (Teilnehmernummer) nennen können.
Kosten
Die Ab- bzw. Anmeldung der Rundfunkgebühren selbst ist kostenfrei.
Je nach Bundesland sind in Österreich für den Betrieb von Radio und/oder Fernsehen unterschiedliche Beträge zu entrichten (abhängig von der Höhe der Landesabgabe im jeweiligen Bundesland).
Für bestimmte Personen besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel "Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt".
Rechtsgrundlagen
- Radio- und Fernseh–Anmeldung (gelbes Formular)
- Radio- und Fernseh–Anmeldung eingeschränkt/saisonal genutzter Standort
- Radio- und Fernseh–Einzugsermächtigung
- Radio- und Fernseh–Änderungsmeldung (oranges Formular)
- Radio- und Fernseh–Abmeldung (rosa Formular)
- Radio- und Fernseh–Gebührenbefreiung (weißes Formular)
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion